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01 Auftragsumfang und
Kalkulationsgrundlage

Dirk Heider erbringt folgende Leistungen im Bereich der visuellen Kommunikation:
– Auftragsvorbereitung und Auftragsplanung
– Konzeption und Entwurf
– Detailgestaltung und Ausführung
– Realisation und Produktionsüberwachung
Grundlage für die genannten Leistungen bildet die Aufgabenstellung des Auftraggebers. Diese wird gemeinsam in einem oder mehreren Gesprächen zwischen Auftraggeber und Dirk Heider erarbeitet, anschließend schriftlich im Briefing oder Gesprächsprotokoll festgehalten und dem Auftraggeber für eventuelle Änderungen oder Ergänzungen bzw. zur Freigabe vorgelegt. Alle über den vereinbarten Umfang hinausgehenden Leistungen werden gesondert abgerechnet.

02 Honorar und
Zahlungsbestimmungen

– Das Honorar richtet sich in der Regel nach dem Zeitaufwand und wird mit dem vereinbarten Stundensatz berechnet. Das Honorar wird dem Auftraggeber in einer Richtofferte vorgelegt und gesondert festgehalten. Alle Preise gelten zzgl. 19% Umsatzsteuer.
– Falls nicht anders festgelegt, wird ein Nutzungsrechte-Entgelt erhoben, das sich nach dem Nutzungsumfang, dem Nutzungsgebiet, der Nutzungsdauer und der Nutzungsintensität richtet.
– Nach Beendigung einer Arbeitsphase oder eines Einzelproduktes (z.B. Flyer, Broschüre, Buch, Visitenkarte) stellt Dirk Heider eine Rechnung, die innerhalb von 10 Tagen ohne Abzüge zu bezahlen ist. Bei Aufträgen, deren Erfüllung sich über einen Zeitraum von mehr als einem Monat erstrecken, hat Dirk Heider Anspruch auf angemessene Teilzahlungen, die vor Abschluss des Gesamtauftrags abgerechnet werden können. Die Termine hierfür werden gesondert festgehalten.

03 Inhalte, Fristen
und Korrekturen

– Dirk Heider erhält alle notwendigen Inhalte (Texte, Bilder, Zugangsdaten) vom Auftraggeber.
Er verpflichtet sich, ihm anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln. Termine für die Übergabe der Daten werden gemeinsam vereinbart und gesondert festgehalten
– Inbegriffen im Honorar und die darin enthaltenen Arbeitsphasen oder Einzelprodukte (z.B. Flyer, Broschüre, Buch, Visitenkarte) sind zwei Korrekturschleifen. Alle darüber hinaus anfallenden Korrekturen werden zusätzlich nach Zeitaufwand mit dem vereinbarten Stundensatz berechnet.
– Alle zu einem Einzelprodukt gehörigen Daten und Inhalte werden vom Auftraggeber vollständig sowie verständlich aufbereitet geliefert. Ist aus der Datenlieferung die Aufforderung abzuleiten, dass Dirk Heider mit der Arbeit an dem jeweiligen Einzelprodukt beginnen kann, gilt die Datenübergabe als vollständig erfolgt. Jedes Nachreichen von Daten und Inhalten gilt als Korrektur und wird als solche behandelt und ggf. verrechnet.

04 Änderung oder
Abbruch von Arbeiten

Grundsätzlich ist jede Phase eines Auftrags honorarberechtigt. Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder abgebrochen, hat Dirk Heider Anspruch auf das Honorar gemäß vorstehenden Bestimmungen und für die bereits erbrachten Leistungen oder den bereits investierten Zeitaufwand.
Darüber hinaus hat Dirk Heider das Recht:
– auf Verrechnung der Unkosten und Vorleistungen gegenüber Dritten.
– auf Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder des Abbruchs ergebender Schäden.
– seine bisher geleistete Arbeit bei Abbruch des Auftrags anderweitig zu verwenden.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er alle eventuell anfallenden Mehrkosten zu tragen. Sonderleistungen, die nicht im Angebot vereinbart sind, wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen nach erfolgter Freigabe oder weitere Korrektur- phasen, werden nach Zeitaufwand gesondert mit dem vereinbarten Stundensatz berechnet.

05 Externe Kosten

Repro-, Litho-, Fotografie-, Elektronische Bildverarbeitungs- und Bildbearbeitungs-, Druck-, Datenvervielfältigungs-, Schriftlizenz-, Programmier-, Übersetzungs-, Lektorats-, Transportkosten und Reisekosten (außerhalb von Berlin) sind im Honorar nicht enthalten und werden gesondert verrechnet; die Produktionskosten werden jeweils direkt von Herstellern und Servicebetrieben mit dem Auftraggeber verrechnet. Sie können ggf. nach Absprache von Dirk Heider abgewickelt und später per Rechnung erstattet werden. Dabei können jedoch Zusatzkosten entstehen.

06 Nutzungsrechte
und -umfang

– Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch Dirk Heider geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck der mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vereinbarung. Insbesondere dürfen von Dirk Heider geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, welche dem Auftraggeber ausgehändigt wurden, ausschließlich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden.
– Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung der von Dirk Heider geschaffenen Werke. Für jede außerhalb des Vertragszweckes liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von Dirk Heider einzuholen und entsprechend zu entschädigen.
– Werden Konzepte, Entwürfe und Reinzeichnungen in größerem Umfang als dem vereinbarten Nutzungsrahmen verwendet, so ist Dirk Heider berechtigt, die Vergütung für die zusätzliche Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen.
– Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, kann Dirk Heider die im Rahmen des Auftrags hergestellten Schriften (Fonts) auch anderweitig nutzen.
– Im Insolvenzfall oder bei Erlöschen des Unternehmens fallen die Nutzungsrechte an den Urheber zurück. Lediglich beim Verkauf des Auftraggebers gehen alle eingeräumten Rechte auf den Käufer über.
– Alle im Entwurfsprozess entstandenen und gezeigten Werke, Arbeiten oder Konzepte bleiben Eigentum von Dirk Heider. Sofern sie für den Auftrag nicht verwendet werden, darf Dirk Heider sie ohne Absprache mit dem Auftraggeber in einem anderen Zusammenhang weiterverwenden.
– Die vereinbarten Werknutzungsrechte gehen erst mit der Bezahlung des Gesamthonorars an den Auftraggeber über.

07 Urheberrechte

– Auf alle von Dirk Heider erstellten Arbeiten und Leistungen finden die Bestimmungen des Urheberrechts Anwendung. Von Dirk Heider erstellte Konzepte, Skizzen, Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Urhebers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden.
– Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

08 Haftung

– Dirk Heider verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Dirk Heider haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
– Mit (Druck- bzw. Produktions-) Freigabe von Konzepten, Entwürfen, Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. Für Dirk Heider entfällt ab diesem Zeitpunkt jede Haftung. Eine telefonische (Vorab-) Freigabe bedarf der unverzüglichen schriftlichen Bestätigung per Post oder E-mail.
– Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet Dirk Heider nicht. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Dirk Heider übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Nutzung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Dirk Heider von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

09 Produktionsbetreuung
und Belegexemplare

– Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Produktionsüberwachung durch Dirk Heider. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist Dirk Heider berechtigt, nach eigenem Ermessen die damit in Verbindung stehenden notwendigen Entscheidungen zu treffen. Dirk Heider haftet für Fehler ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
– Von allen produzierten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Dirk Heider unentgeltlich mindestens fünf einwandfreie, ungefaltete, ungerollte Belegexemplare, die er zum Zwecke der Eigenwerbung verwenden darf. Er kann Abbildungen von Werken, die er entworfen und gestaltet hat, auf seiner Homepage und im Portfolio veröffentlichen.

10 Künstlersozialabgabe

Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen oder werbeberaterischen Bereich an den jeweiligen Gestalter als eine nicht juristische Person nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht von der Rechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Abgabe- und Anmeldefrist ist alleine der Besteller zuständig und verantwortlich. Weitere Informationen und Anmeldeformulare sind unter www.kuenstlersozialkasse.de zu finden.

11 Anzuwendendes Recht

– Zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk sich der Sitz des Auftragnehmers befindet.
– Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
– Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültige Bestimmung ist so zu ergänzen, dass ihr beabsichtigter Zweck erreicht wird. Gleiches gilt, wenn eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.